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Skyline Ellwangen
Alarmierung der Feuerwehr

Wie wird die Feuerwehr alarmiert?

Noch während ein Anrufer über "112" bei der Rettungsleitstelle einen Notruf absetzt, gibt der Disponent die Schadenmeldung in einen Computer ein. Hier ist hinterlegt, je nach Einsatzort, Tageszeit und Schadenereignis, welche Feuerwehren mit wie vielen Einsatzkräften alarmiert werden müssen. Über Funk werden dann automatisch die Alarmschleifen/AlarmRIC´s ausgelöst. Bei uns wird über die so genannte "Stille Alarmierung" alarmiert. Dabei tragen die einzelnen Feuerwehrleute einen Meldeempfänger, besser bekannt unter Piepser oder Pager bei sich. Im Falle einer Alarmierung gibt der Pager akustische Signale von sich und vibriert dazu.

Die Fahrt zum Feuerwehrhaus
Wir Feuerwehrleute warten normalerweise nicht im Feuerwehrhaus auf einen Alarm, sondern sind zu Hause oder gehen irgendwo unseren Beruf nach. Erst wenn wir einen Alarm über den Piepser empfangen, fahren wir unverzüglich mit unseren Privat - PKW zum Feuerwehrhaus. Da jetzt unter Umständen jede Minute um Leben und Tod anderer Menschen entscheiden kann, versuchen wir, so schnell wie möglich zum Feuerwehrhaus zu gelangen. Um auf uns aufmerksam zu machen haben manche Feuerwehrmänner auf dieser Fahrt einen Aufsetzer mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" auf dem Dach.

Bei dieser Fahrt dürfen wir Sonderrechte in Anspruch nehmen. So müssen wir uns nicht an jedes Verkehrsschild oder an das Tempolimit halten. Wichtigstes Gebot ist aber, dass durch unsere Fahrt kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet werden darf.

Allerdings haben wir kein Wegerecht, das heißt, Sie müssen uns nicht die Vorfahrt gewähren (Dies gilt nur bei eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn).

Die Fahrt zur Einsatzstelle
Im Feuerwehrhaus angekommen, ziehen wir unsere persönliche Schutzausrüstung an. Dazu gehören Einsatzhose, Jacke, Stiefel, Helm und Handschuhe. Während wir uns anziehen, sagt ein Kamerad aus der Funkzentrale durch, was passiert ist und wo der Einsatzort ist. Anhand der Ausrückeordnung wissen wir jetzt auch, welche Fahrzeuge zu besetzen sind.

Auf der Fahrt im Feuerwehrfahrzeug zum Einsatzort legen wir eventuell zusätzliche Schutzausrüstungen an. So werden sich einige Kameraden bei einem Brand mit Atemschutzgeräten ausrüsten. In der Regel fahren wir jetzt auch mit Blaulicht und Einsatzhorn, dies wird durch den § 38 Abs. 1 StVO angeordnet.